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   BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20   

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BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20 (https://dejure.org/2021,23488)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20 (https://dejure.org/2021,23488)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2021 - 26 W (pat) 535/20 (https://dejure.org/2021,23488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 61 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - widersprüchliche, unverständliche Entscheidung - fehlende Differenzierung zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen - wesentlicher Mangel - Zurückverweisung an das DPMA

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - widersprüchliche, unverständliche Entscheidung - fehlende Differenzierung zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen - wesentlicher Mangel - Zurückverweisung an das DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Sie ist der Ansicht, das Anmeldezeichen verfüge nach den Maßstäben der EuGH-Entscheidung "Baby-dry" (Urt. v. 20. September 2001 - C-383/99 P) über das erforderliche Minimum an Unterscheidungskraft.

    Soweit in der Entscheidung des EuGH zu "Baby-Dry" (GRUR 2001, 1145) "eine übliche Art und Weise" einer Beschreibung der Waren und/oder Dienstleistungen als Voraussetzung für ein Eintragungsverbot verlangt worden ist, ist diese Rechtsprechung seit langem ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 40 - 1000; so auch BPatG 25 W (pat) 593/12 - MORGEN FRUCHT; 30 W (pat) 23/05 - KUNST-MAHL).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    aaa) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind aber grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    Soweit in der Entscheidung des EuGH zu "Baby-Dry" (GRUR 2001, 1145) "eine übliche Art und Weise" einer Beschreibung der Waren und/oder Dienstleistungen als Voraussetzung für ein Eintragungsverbot verlangt worden ist, ist diese Rechtsprechung seit langem ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 40 - 1000; so auch BPatG 25 W (pat) 593/12 - MORGEN FRUCHT; 30 W (pat) 23/05 - KUNST-MAHL).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    aaa) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind aber grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 12.04.2021 - 26 W (pat) 535/20
    aaa) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind aber grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

  • BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung als Marke

  • BPatG, 15.03.2012 - 25 W (pat) 553/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Backe Backe" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 05.03.2007 - 30 W (pat) 23/05
  • BPatG, 23.05.2013 - 25 W (pat) 593/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN FRUCHT" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 27.02.2023 - 26 W (pat) 559/22
    Nachdem die Markenstelle für Klasse 32 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mit Beschluss vom 11. Dezember 2019 zurückgewiesen hatte, hatte das Bundespatentgericht auf die Beschwerde der Anmelderin mit Beschluss vom 12. April 2021 (26 W (pat) 535/20) unter Aufhebung des Beschlusses des DPMA die Sache wegen eines Begründungsmangels nach § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG zur erneuten Entscheidung an das DPMA zurückverwiesen.
  • BPatG, 19.12.2022 - 28 W (pat) 547/22
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende umfangreiche Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster; 26 W (pat) 535/20 - Mate Mate).
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